iMikel: Bildungsgutschein als Rabatt eingeben
zur Wiki-ÜbersichtDer „Bildungsgutschein zur Teilhabe an sportlichen und kulturellen Leistungen“ ist ein besonderer Rabatt: Während Sie dem Teilnehmer einen Teil seiner Unterrichtsgebühren erlassen, stellen Sie denselben Betrag dem Sozialamt in Rechnung. Um komplizierte Eingaben und zeitraubende Berechnungen zu vermeiden, bietet iMikel Ihnen eine ganz komfortable Lösung an. Welche dies ist, lernen Sie in dieser Anleitung.
Den Bildungsgutschein geben Sie in der Adressverwaltung beim Teilnehmer ein. Öffnen Sie das Modul dafür.
In der Adressverwaltung klicken Sie im Rabattbereich des Teilnehmers auf Hinzufügen.
Anschließend können Sie den Bildungsgutschein als Rabatt eingeben.
Tragen Sie ein, ab wann der Rabatt gilt und um welchen Wert es sich handelt. Standardmäßig sind dies zehn Euro monatlich.
Ausgleichskonto definieren
Nun zu iMikels komfortablen Lösung: Geben Sie ein Ausgleichskonto für den Rabatt an! Klicken Sie dazu auf die gelben Pfeile
Anschließend können Sie nach dem Konto des Sozialamtes suchen.
Mit dem orangehinterlegten Pfeil wählen Sie es anschließend aus.
Bestätigen Sie Ihre Eingaben.
Der Rabatt ist nun eingetragen.
Der Rabatt wird nun in der Abrechnung des Teilnehmers berücksichtigt und gleichzeitig die zehn Euro vom Konto des Sozialamtes abgezogen.
Die Möglichkeit, mit iMikel ein Ausgleichskonto anzulegen, vereinfacht den Alltag Ihrer Schule ungemein. Darüber hinaus erhalten Sie einen nachvollziehbaren Abrechnungsbogen für das Sozialamt, auf dem sämtliche Informationen zum Teilnehmer, seinem Unterricht und den Gebühren aufgelistet sind.
Außerdem passen sich die Buchungen auf dem Ausgleichskonto automatisch an. Falls sich der Teilnehmer vorzeitig abmeldet, bleiben so keine Gutschriften übrig, die fälschlicherweise dem Teilnehmer ausgezahlt werden.
iMikel merkt sich übrigens das zuletzt verwendete Ausgleichskonto sowie die in diesem Modul eingegebenen Rabatte. Sie können die automatischen Angaben in den Einstellungen von iMikel nach Wunsch ändern, löschen und beliebig erweitern.
Hinweis bezüglich „Gendern“: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.