iMikel: Bankverbindung mit SEPA-Mandat eingeben

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Zur Abbuchung von Unterrichtsgebühren können Sie in iMikel SEPA-Mandate verwalten. Wie Sie dazu Bankverbindungen eintragen und die Mandate hinzufügen können, lernen Sie in dieser Anleitung.

Bankverbindungen können Sie ganz einfach in der Adressverwaltung eingeben. Öffnen Sie das Modul.

Startfenster

Klicken Sie in der Adressverwaltung auf das Plus.

Adressverwaltung

Sie können die IBAN eintragen und iMikel berechnet automatisch die dazugehörige Kontonummer sowie Bankleitzahl.

Eingabedialog, Bankverbindung

Über die „Prüfen“-Taste können Sie jederzeit feststellen, ob die IBAN korrekt ist. iMikel zeigt Ihnen automatisch an, falls die IBAN auf einer schwarzen Liste steht.

Zu jeder Person können Sie beliebig viele Bankverbindungen über das Plus eingeben. Zudem ermöglicht iMikel es Ihnen, jede Verbindung mit einem Gültigkeitszeitraum zu versehen.

Zu der Bankverbindung können Sie nun ein SEPA-Mandat hinterlegen. Klicken Sie auf die entsprechende Taste.

Eingabedialog, Taste: SEPA-Mandat anlegen

Automatisch werden sämtliche Felder ausgefüllt. Angaben wie das Datum oder den Ort der Unterschrift können Sie jederzeit anpassen.

Ist die Person bereits in der Kontenverwaltung als Zahlungspflichtiger hinterlegt, werden automatisch die zur Person gehörigen Konten für die Verwendung des Mandats vorgeschlagen.

Eingabedialog, SEPA-Mandat

Bei Bedarf können Sie auch einzelne Konten aus der Verwendung ausschließen. Klicken Sie dazu einfach auf das X.

Speichern Sie Ihre Eingaben.

Eingabedialog, Speichern

Automatisch werden die gewünschten Konten zur Verwendung des SEPA-Mandates aktiviert, wie Sie in der Kontenverwaltung sehen können.

Kontenverwaltung, SEPA-Mandat

Die Bankverbindung ist somit samt SEPA-Mandat angelegt, womit die Bezahlung Ihres Unterrichts ganz bequem erfolgen kann.

Hinweis bezüglich „Gendern“: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Letzte Änderung am 17.10.2024