Konten verknüpfen

Wenn für eine Familie zwei Kontoinhaber als Zahlungspflichtige geführt werden, berücksichtigt iMikel nicht automatisch Familien- oder Geschwisterermäßigungen. Stellen Sie sich vor, dass der Unterricht von zwei Geschwistern von unterschiedlichen Personen bezahlt wird. Auch wenn die beiden Kinder Geschwister sind, erhalten Sie keine Geschwisterermäßigung, weil ihre Belegungen über zwei Konten abgerechnet werden.

Die Geschwisterermäßigung können Sie dennoch gewähren, indem Sie die Konten miteinander verknüpfen. Suchen Sie dazu in der Kontenverwaltung eines der beiden Konten, die Sie verknüpfen möchten. Wählen Sie anschließend in der FileMaker-Menüleiste Bearbeiten > Kontenverknüpfung > setzen/bearbeiten aus.

imikel_konten_bearbeiten_kontenverknuepfung_setzen

Anschließend können Sie nach dem zweiten Konto, das Sie mit dem aktuell aufgerufenen Konto verknüpfen möchten, suchen.

imikel_konten_bearbeiten_kontenverknuepfung_setzen_suche

Geben Sie hierzu z. B. den Nachamen, den Vornamen oder das Kassenzeichen an. Drücken Sie dann Enter. Wählen Sie das gefundene Konto aus der Liste der Suchergebnisse mit dem Pfeil aus.

imikel_konten_bearbeiten_kontenverknuepfung_setzen_suche_ergebniswahl

Danach erkennen Sie an einem Symbol, dass das aktuelle Konto mit einem anderen Konto zur Gebührenberechnung verknüpft ist. imikel_konten_konten_verknuepft

Dieses Symbol erscheint bei beiden verknüpften Konten. Klicken Sie auf dieses Symbol, können Sie zwischen den beiden verknüpften Konten wechseln.

Kontoverknüpfung löschen

Sie können eine Kontoverknüpfung aufheben, indem Sie bei einem der beiden Konten in der FileMaker-Menüleiste der Kontenverwaltung auf Bearbeiten> Kontoverknüpfung > löschen klicken.

imikel_konten_bearbeiten_kontenverknuepfung_loeschen

Bei beiden verknüpften Konten wird die Kontoverknüpfung gelöscht und das Symbol wird entfernt.

Das Löschen einer Kontenverknüpfung kann zu rückwirkenden Änderungen der bereits berechneten Gebühren führen.

Hinweis bezüglich „Gendern“: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Letzte Änderung am 30.10.2024