iMikel: Funktionen zur Einhaltung der DSGVO

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Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verändert sich die Rechtslage im Bereich des Datenschutzrechtes. Ab dem 25.05.2018 wird die DSGVO EU-weit angewendet, welche die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen erheblich erweitert.

iMikel bietet Ihnen eine Vielzahl professioneller Werkzeuge zur Umsetzung der DSGVO-Anforderungen in Ihrer Schule. Dieses Dokument unterstützt Sie bei der Anwendung dieser neuen Funktionen in Ihrem Musikschulverwaltungsprogramm iMikel.

Im iMikel-Startfenster und in der -Adressverwaltung steht Ihnen in der FileMaker-Menüleiste der Eintrag „EU-DSGVO“ zur Verfügung.

Allgemeine Funktionen

Im Startfenster stehen unter Menü: EU-DSGVO folgende allgemein anwendbare Funktionen zur Verfügung:

Personenbezogene Funktionen

In der Adressverwaltung stehen unter Menü: EU-DSGVO folgende personenbezogenen Funktionen zur Verfügung:

Benutzerrechte der DSGVO-Funktionen

Sämtliche DSGVO-Funktionen sind über die iMikel-Benutzerverwaltung zunächst für die gewünschten Benutzer zu aktivieren. Wundern Sie sich deshalb nicht, wenn Sie die beschriebenen Funktionen z. B. im Startfenster oder der Adressverwaltung zunächst nicht angezeigt bekommen.

Sie können alle DSGVO-Funktionen über die flexible Benutzerverwaltung je Benutzergruppe individuell aktivieren und Lesen-, Schreiben- und Löschen-Rechte je Modul und Funktion definieren.

Hinweis bezüglich „Gendern“: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.