Personenbezogene Rabatte eingeben

Unter Adressen > Rabatte können Sie zeitlich begrenzte Zuschläge bzw. Ermäßigungen definieren. Diese beziehen sich auf alle personenbezogenen Gebühren. Expemplarisch für die Rabatteingabe in der Adressverwaltung verwenden wir folgend die Eingabe des Bildungsgutscheins: Sie lernen, wie Sie diesen besonderen Rabatt eingeben und ein Ausgleichskonto definieren können.

Bildung und Teilhabe

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Der „Bildungsgutschein zur Teilhabe an sportlichen und kulturellen Leistungen“ ist ein besonderer Rabatt: Während Sie dem Teilnehmer einen Teil seiner Unterrichtsgebühren erlassen, stellen Sie denselben Betrag dem Sozialamt/Jobcenter in Rechnung. iMikel bietet Ihnen eine ganz komfortble Lösung zur Vermeidung von komplizierten Eingaben und zeitraubenden Berechnungen an. Einen neuen Rabatt können Sie in der Adressverwaltung beim Teilnehmer mit Klick auf das Plus hinzufügen.

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Anschließend können Sie den Bildungsgutschein als Rabatt eingeben.

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Tragen Sie ein, ab wann der Rabatt gilt und um welchen Wert es sich handelt. Standardmäßig sind dies zehn Euro monatlich.

Die Rabatte, welche Sie in der Adressverwaltung eingeben, sind personenspezifisch. Sie werden zudem nur dann gewährt, wenn das Unterrichtsfach auch einen entsprechenden Rabatttyp zulässt. Die zulässigen Rabattkategorien stellen Sie in der Fächerverwaltung ein. Die Zuschläge oder Ermäßigungen beziehen sich auf alle Belegungen des Adressdatensatzes. Rabatte treten nur bei den Belegungen in Kraft, in denen ein entsprechender Rabatt möglich ist.

Ausgleichskonto definieren

iMikel bietet Ihnen bei der Rabatteingabe z. B. unter Adressen > Rabatte eine komfortable Lösung an: Sie können ein Ausgleichskonto definieren! Klicken Sie dazu auf die gelben Pfeile.

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Anschließend können Sie nach dem Konto des Sozialamtes suchen.

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Mit dem Pfeil wählen Sie es anschließend aus.

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Können Sie das Konto des Sozialamtes nicht finden, so legen Sie es zunächst in der Kontenverwaltung an.

Über die Option Bestätigung für Ausgleichskonto noch ausstehend (aus Berechnung ausschließen) haben Sie die Möglichkeit, ein Ausgleichskonto zu erfassen, dieses aber vorerst aus der Gebührenberechnung auszuschließen. Somit erhält der Kunde bereits den Rabatt, die Gegenbuchung für das Ausgleichskonto wird aber vorerst unterdrückt. Dies kann dann nötig sein, wenn von dem Jobcenter, Fachamt etc. zunächst eine Bestätigung erwartet wird und erst nach Eingang dieser die Ausgleichsberechnung aktiviert werden soll.

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Über die iMikel-Suchfunktionen können die betroffenen unterdrückten Ausgleichskonten schnell aufgerufen werden.

Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit OK.

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Der Rabatt ist nun eingetragen.

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Der Rabatt wird nun in der Abrechnung des Teilnehmers berücksichtigt. Gleichzeitig werden die zehn Euro vom Konto des Sozialamtes abgezogen. Sie könnten z. B. auch eine Musikvereinsermäßigung beim Adressdatensatz des Schülers eingeben. Dann würde als Ausgleichskonto der Musikverein ausgewählt werden.

iMikel erstellt dadurch später automatisch zwei Rechnungen: Eine für den Zahlungspflichten inkl. weiterer Fächer mit einem jeweiligen Rabatt. Eine zweite Rechnung erhält der Musikverein über genau die Summe der zuvor gewährten Ermäßigungen mit Angabe des Kindes und der weiteren Unterrichtsfächer und Zeiträume.

Die Möglichkeit, mit iMikel ein Ausgleichskonto anzulegen, vereinfacht den Alltag Ihrer Schule ungemein. Darüber hinaus erhalten Sie einen nachvollziehbaren Abrechnungsbogen für das Sozialamt/Jobcenter. Auf diesem sind sämtliche Informationen zum Teilnehmer, seinem Unterricht und den Gebühren aufgelistet.

Außerdem passen sich die Buchungen auf dem Ausgleichskonto automatisch an. Falls sich der Teilnehmer vorzeitig abmeldet, bleiben so keine Gutschriften übrig, die fälschlicherweise dem Teilnehmer ausgezahlt werden. iMikel merkt sich übrigens das zuletzt verwendete Ausgleichskonto sowie die in diesem Modul eingegebenen Rabatte. Sie können die automatischen Angaben in den Einstellungen von iMikel nach Wunsch ändern, löschen und beliebig erweitern.

Hinweis bezüglich „Gendern“: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Letzte Änderung am 02.10.2024