App: Zugriff auf Person teilen

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Sobald Sie sich in der App registriert und Ihre Zugangskennung samt PIN von Ihrer Schulverwaltung erhalten sowie eingelesen haben, können Sie auf Ihre Unterrichtsdaten zugreifen. Sind Sie beispielsweise der Vater eines zu unterrichtenden Kindes, können Sie Ihrem Kind anschließend ganz einfach den Zugriff auf seinen Unterricht oder einem abweichenden Zahlungspflichtigen den Zugriff auf Rechnungen erlauben. Tippen Sie hierzu zunächst im Hauptmenü unserer App auf „Einstellungen“.

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In den Einstellungen wählen Sie die Option „Kennungen verwalten“ aus.

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Es erscheint eine Liste aller Ihnen zugeordneten Personen. In unserem Beispiel haben Sie bereits den Bezug zur Person hinterlegt. Sie sind Klaus Herrels, der Vater von Lisa Herrels. Öffnen Sie nun das Menü bei dem Kind, für welches Sie den Zugang erlauben möchten.

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Tippen Sie auf „Zugriff auf Person teilen“.

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Daraufhin wird eine Zugangskennung als QR-Code angezeigt, über welchen Sie den Zugriff auf die Unterrichtsdaten des Kindes teilen können.

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Ihr Kind kann diesen Code jetzt mit seinem Handy über die App einscannen und hierdurch den Zugang zu seinem Unterricht übernehmen. Zusätzlich zum Scannen des QR-Codes trägt Ihr Kind noch die unter dem Code angezeigte PIN ein. Kennung und PIN können auch händisch eingetragen werden (z. B. im Browser). Hat Ihr Kind den QR-Code gescannt, kann es anschließend seine Unterrichtsdaten einsehen und zum Beispiel Online-Unterricht durchführen oder mit der Lehrkraft Nachrichten austauschen.

Zugriff auf Rechnungen freigeben

Teilen Sie in der App unter Einstellungen > Kennungen verwalten den Zugriff auf das Kind, kann die Person nur auf den Unterricht zugreifen. Damit z. B. ein abweichender Zahlungspflichtiger auch auf die Rechnungen zugreifen kann, teilen Sie den Zugriff auf sich selbst. Öffnen Sie hierzu zunächst das Menü.

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Tippen Sie auch hier auf Zugriff auf Person teilen.

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Nun kann z. B. die Großmutter des Kindes den QR-Code einscannen sowie die PIN eingeben.

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Anschließend kann die Großmutter auf die Rechnungen sowie den Unterricht des Kindes zugreifen.

Hinweis bezüglich „Gendern“: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Letzte Änderung am 23.06.2026