Änderung des Mehrwertsteuersatzes - mit iMikel kein Problem

vom 2. Juli 2020

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Änderung des Mehrwertsteuersatzes - mit iMikel kein Problem

vom 2. Juli 2020

Zum 01.07.2020 wurde eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 7% auf 5% und von 19% auf 16% beschlossen. Diese Änderung gilt bis zum 31.12.2020 und betrifft auch Musikschulen, welche z. B. auf ihre Leihgebühren eine Mehrwertsteuer ausweisen müssen.

Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes ist in iMikel schnell und einfach durchgeführt. Alle wichtigen Programmeinstellungen sind in iMikel grundsätzlich zeitlich definierbar. Somit stellt es für iMikel-Anwender kein Problem dar, für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 einen reduzierten Mehrwertsteuersatz zu hinterlegen. Wie einfach dies geht, lesen Sie in diesem Text. Vorab eine kleine Erläuterung zu den verschiedenen Möglichkeiten des Umgangs mit der Mehrwertsteuer in iMikel:

Die Eingabe der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuersätze finden Sie in iMikel unter > Startfenster > Buchhaltung > Einstellungen (Zahnräder) > Mwst.-Sätze.

Über die Plus-Tasten können die Mehrwertsteuersätze eingetragen und bei Bedarf beliebig zeitlich erweitert werden. Auch die jetzige Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes wird an dieser Stelle über die Plus-Taste hinterlegt. Für jede Vorgabe ist ein Beginn- und Endedatum definierbar. Es gibt zwei Arten, den Mehrwertsteuersatz vorzugeben. Hierbei ist entscheidend, wie Sie die Gebühr und Mehrwertsteuer handhaben möchten und Ihre Gebühren/Entgeltordnung formuliert ist. Sie können über die Vorgabe eines positiven oder negativen Mehrwertsteuersatzes festlegen, ob Sie Netto oder Brutto denken und rechnen möchten. Hier zwei Beispiele einer möglichen Formulierung in einer Gebühren/Entgeltordnung:

Modell A (Netto-Vorgabe - positiver Steuersatz)

Gebühren/Entgeltordnung: „Die Gebühr beträgt 5,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.“

In diesem Modell legt die Musikschule den Nettobetrag mit 5,00 Euro fest und die gesetzliche Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer soll auf diesen addiert werden. Die Einstellung in iMikel sieht in diesem Fall wie folgt aus:

Netto-Vorgabe - positiver Steuersatz

Als Ergebnis berechnet iMikel automatisch auf die Vorgabe von Netto = 5,00 Euro die Mehrwertsteuer und den Bruttobetrag.

Netto-Vorgabe - Ergebnis

Modell B (Brutto-Vorgabe - negativer Steuersatz)

Gebühren/Entgeltordnung: „Die Gebühr beträgt 5,00 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.“

In diesem Modell legt die Musikschule den Bruttobetrag mit 5,00 Euro fest und die gesetzliche Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer soll von diesen subtrahiert werden. Die Einstellung in iMikel sieht in diesem Fall wie folgt aus:

Brutto-Vorgabe - negativer Steuersatz

Als Ergebnis verwendet iMikel automatisch die Vorgabe von Brutto = 5,00 Euro und berechnet den Nettobetrag und die Mehrwertsteuer.

Brutto-Vorgabe - Ergebnis

Als Anwender können Sie in iMikel selbst bestimmen, ob Sie Ihre Gebühren Brutto oder Netto vorgeben möchten und iMikel entsprechend die Mehrwertsteuer vom Bruttobetrag abziehen oder auf den Nettobetrag aufrechnen soll.

Die grundsätzliche Zuordnung des Mehrwertsteuersatzes zu Ihren Leihgebühren können Sie in den Einstellungen Ihrer Tarife vornehmen.

Mehrwertsteuersatz - Zuordnung

Durch die automatische Berechnung der Mehrwertsteuer wird auch die Ausweisung auf Ihren Gebührenbescheiden/Rechnungen ausgelöst. iMikel erkennt hierbei automatisch die verschiedenen beteiligten Mehrwertsteuersätze und stellt diese übersichtlich auf einem Gebührenbescheid/einer Rechnung dar:

Mehrwertsteuersatz - Rechnungsdarstellung

Sie sehen, die Einrichtung und Aktivierung einer Mehrwertsteuer ist in iMikel ganz einfach und auch die zeitlich definierbaren Mehrwertsteuersätze sind über die Plus-Tasten jederzeit beliebig erweiterbar.

Abschließender Hinweis

Wenn Sie Änderungen an Ihren Mehrwertsteuersätzen durchführen, müssen Sie nach Fertigstellung Ihrer Eingaben einmalig die Neuberechnung Ihrer Gebühren auslösen. Hierzu genügt es, im Fall der Leihgebühren z. B. in der Inventarverwaltung alle Ihre Leihverträge aufzurufen und über das Menü „Berechnung“ den Befehl „Markierung zur Neuberechnung setzen“ aufzurufen. Automatisch wird iMikel alle Leihverträge neu berechnen und hierbei einen neuen Mehrwertsteuersatz berücksichtigen.

Sollten Sie bzgl. der Mehrwertsteuer auch eine Anpassung in Ihrer Kassenschnittstelle benötigen, setzen Sie sich bitte mit unserem Support in Verbindung.

Hinweis bezüglich „Gendern“: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.